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Berichte OG Möckmühl

Tauchwesen

Veröffentlicht: 15.05.2021
Autor: Webmaster

Flaschen dürfen nur gefüllt werden, wenn sie eine gültige TÜV-Druckprüfung haben. Diese wiederkehrende Prüfung muss bei Pressluftflaschen aus Stahl alle 2 ½ Jahre gemacht werden.
Bei Flaschen, die eine Inbetriebnahme Bescheinigung haben wird abwechselnd alle 2 ½ Jahre eine Sicht- und dann wieder eine Druckprüfung gemacht.
Nach unserem Tauchgang am vergangenen Montag haben wir alle Flaschen geprüft und die zum TÜV fälligen bereitgestellt. Diese wurden dann entleert, vom Schutznetz und Standfuß befreit. Ein herzliches Dankeschön an Torsten Hirsch, der den Flaschentransport übernommen hat. Wir wünschen uns, dass nach der Rückkehr der Flaschen vom TÜV der normale Tauchbetrieb wieder aufgenommen werden kann. In diesem Sinne gut Luft für Euch alle! 
pes

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